SEJ schlauer. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Unsere FAQ für alles Wichtige zur Samenspende in Deutschland – klar und verständlich erklärt.

Ein heterosexuelles Paar mit Kinderwunsch steht auf der Terasse seiner Penthousewohnung in Berlin und hält sich lächelnd im Arm.

FAQ für alleinstehende Frauen & Paare

Eine Samenbank untersucht, kryokonserviert und vermittelt Spendersamen für Kinderwunschbehandlungen. Samenspender durchlaufen vorab Gesundheitschecks, genetische Tests und eine sechsmonatige Quarantänelagerung mit zweitem HIV-Test. Kliniken, Praxen und Privatpersonen erhalten die Proben für Insemination oder künstliche Befruchtung.

In Deutschland regeln das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) und das Transplantationsgesetz Zulassung, Dokumentation und Meldung an das Samenspenderregister.

Ja. Die Samenspende ist rechtlich geregelt und wird seit vielen Jahren praktiziert.

Alleinstehende Frauen sowie lesbische und heterosexuelle Paare.

Anders als bei vielen anderen Samenbanken sind unsere Proben nicht in MOT-Kategorien unterteilt. Wir garantieren, dass die drei Straws zusammen mindestens 5 Millionen vorwärts gerichtet bewegliche Spermien enthalten.

Ja. Viele Paare und Frauen reservieren Proben bereits im Verlauf der ersten Schwangerschaft, um bei einem späteren Kinderwunsch auf denselben Spender zurückgreifen zu können.

Ja. Auf Wunsch vermitteln wir Kontakte zwischen Halbgeschwisterfamilien, die denselben Spender haben – damit Kinder ihre genetischen Verbindungen kennenlernen können.

Wir verfügen über kein Online-Portal wie andere Samenbanken. Eine Auswahl verfügbarer Samenspender erhalten Sie nach Übermittlung des ausgefüllten Erhebungsbogens.

Wir beantworten unsere Nachrichten und bearbeiten Anfragen schnellstmöglich. Innerhalb von 24 bis 48 Stunden sollten Sie eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten.

Nein, nicht unbedingt. Nur wenn Sie persönlich zu uns kommen wollen oder einen Videocall wünschen, sollten wir dies festlegen. Telefonisch sind wir innerhalb unserer Öffnungszeiten erreichbar und beantworten gerne sämtliche Fragen.

Nein. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie ausführlich telefonisch, persönlich oder per Videocall.

FAQ für Samenspender

Ja. Die Samenspende ist rechtlich geregelt und wird seit vielen Jahren praktiziert.

Nein. Kinder, die durch eine Samenspende entstanden sind, haben später das Recht, die Identität des Spenders zu erfahren. Dieses Recht ist in Deutschland gesetzlich verankert.

Nein. Es bestehen weder rechtliche noch finanzielle Verpflichtungen gegenüber den durch die Spende gezeugten Kindern.

Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren ohne chronische Vorerkrankungen und gültigen Ausweis können sich zur Samenspende vorstellen.

Jeder Mann absolviert zunächst eine Probespende zur Feststellung der Spermienqualität. Bei sehr guten Ergebnissen laden wir den Mann zur Aufnahme als Samenspender ein.

Dieser Termin umfasst eine ärztliche Anamnese, eine Blut- sowie Urinprobe und die Abgabe der ersten „richtigen“ Samenspende. Die mit der Aufnahme verbundenen Unterlagen übermitteln wir vor diesem Termin per Post oder E-Mail.

Ja. Abgesehen von der Probespende gibt es eine Aufwandsentschädigung. Sie dient als Ausgleich zum zeitlichen Aufwand, der Wege sowie der Notwendigkeit der Blutentnahmen.

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