Selbstverständlich haben wir form- und fristgerecht den Antrag zur Gewinnung sowie Be- und Verarbeitung von Gewebe (Keimzellen) nach § 20b/20c AMG beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin eingereicht und alle Vorgaben umgesetzt. Dementsprechend können wir zu jeder unserer Proben alle erforderlichen Untersuchungsbefunde und die Spenderidentitäten zweifelsfrei zurückverfolgen. Zudem sind alle unsere Spender nach dem Samenspenderregistergesetz (SaRegG) aufgeklärt und haben der Weitergabe ihrer Daten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugestimmt.
Jede mit uns kooperierende gynäkologische Praxis bzw. jedes reproduktionsmedizinische Zentrum erhält von uns eine Kooperationsvereinbarung, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten explizit niedergelegt sind. Damit die Anlieferung der Samenproben optimal auf den Praxisablauf abgestimmt werden kann, erfolgt die Bestellung des Spendersamens immer durch die behandelnde Praxis bzw. das Zentrum. Die Organisation des Transports übernimmt dann die SEJ Samenbank Berlin GmbH.
Im Interesse der gemeinsamen Patienten bitten wir unsere Kooperationspartner, immer folgende Befunde bestimmen zu lassen:
- Blutgruppe inkl. Rhesusfaktor und CMV-IgG Status der Patientin
- ggf. Blutgruppe des Partners